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Bis 09. November 2023 Projektideen einreichen und bis zu 50 Prozent Förderung für Kleinstprojekte bis 31. Dezember 2023 erhalten

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 26.10.2023

Die Stadt Zeitz hat als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation einen Verfügungsfonds eingerichtet. Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren in Stadtzentren zu stärken bzw. herbeizuführen, die Selbstorganisation privater Kooperationspartner zu stärken, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einsetzen zu können und Projekte zur Belebung des innerstädtischen Quartiers flexibel umzusetzen.

Die Stadt Zeitz verfolgt mit dem Verfügungsfonds das Ziel durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden, Vereinen und der Bürgerschaft den baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten sollen mit dem Instrument des Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung unterstützt werden.

Der Verfügungsfonds ist ein Projektfonds, der zu maximal 50% aus Fördermitteln und mindestens 50% aus Eigenmitteln des Antragstellers finanziert wird. Gefördert werden kleinere Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten (investive Maßnahmen), aber auch Konzepte, Studien, Öffentlichkeitsarbeit oder Vernetzungs- und Vermarktungskampagnen (nicht investive Maßnahmen) auf Basis eines Beteiligungsprozesses im Innenstadtbereich.

Die Stadt Zeitz ruft deshalb dazu auf, Projektideen für das in der Karte dargestellte Fördergebiet, mit Hilfe des Antragsformulars, welches Sie hier finden, einzureichen.

Die inhaltliche Ausrichtung sollte dabei unter den Gesichtspunkten Begrünung, Klimaschutz, Gestaltung und Belebung des öffentlichen Raumes sowie kulturelle Ideen, erfolgen. Die eingereichten Projektideen müssen sich zudem auf folgende Schwerpunkte fokussieren:

- Nachhaltigkeit muss gegeben sein

- Folgekosten bzw. Übernahme von Folgekosten und -arbeiten müssen nicht nachgewiesen werden

- Einbindung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger

- Eigeninitiative

- Verbesserung der Aufenthaltsqualität

- Imageverbesserung

- Belebung des Fördergebietes

Das beantragte Projekt muss bis zum 31.12.2023 umgesetzt und abgerechnet werden.

Die Entscheidung, welche Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds in welcher Höhe finanziert werden, ist einem lokalen Gremium vorbehalten. Das Entscheidungsgremium setzt sich dabei aus lokalen Akteuren, Politik und Verwaltung zusammen.

Bei weiteren Fragen zum Verfügungsfond, der Antragsstellung und den Kriterien zur Förderfähigkeit können Sie Ihre Fragen und Anliegen per Mail an folgende Adresse senden: verfuegungsfonds@stadt-zeitz.de

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 26.10.2023 
Quelle: Stadt Zeitz