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Informationen zu geplanten Versammlungen am 08. Januar im Burgenlandkreis

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 04.01.2024

Wie der Burgenlandkreis informiert, liegen für den deutschlandweiten Tag der Bauernproteste, am 8. Januar 2024, zum derzeitigen Zeitpunkt zwei Versammlungsanmeldungen vor. Diese sind bei der Versammlungsbehörde des Landkreises – dem Rechts- und Ordnungsamt – ordnungsgemäß angemeldet worden: eine morgens in Gutenborn/ Droßdorf und eine am Abend in Zeitz.

Aufgrund der angemeldeten Versammlungen kann es im gesamten Kreisgebiet zu zeitlichen Verzögerungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen. Sollten sich hierzu noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden diese auf der Internetseite des Burgenlandkreises, auf den Seiten der Stadt Zeitz sowie auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Insbesondere bei der Schülerbeförderung sind zeitliche Verzögerungen möglich, weshalb alle Eltern gebeten werden, sich mit Hilfe der INSA-App auf dem Laufenden zu halten.

Im Laufe der kommenden Woche wird es weitere Protestaktionen geben. So liegen der Ordnungsbehörde bereits Anmeldungen für stationäre Versammlungen am 9. Januar 2024 in Form von mehreren Mahnfeuern an verschiedenen Standorten im Landkreis und eine Versammlungsanmeldung für die Sternfahrt nach Naumburg am 11. Januar 2024 vor.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass durch die deutschlandweit angekündigten Proteste und den damit verbundenen Sperrungen, nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Stadtverwaltung Zeitz am Montag, den 08. Januar 2024 nur eingeschränkt erreichbar ist. Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.

Hinweis des Burgenlandkreises zur Anmeldung von Versammlungen
Versammlungen dieser Art müssen beim Rechts- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises mit einem Vorlauf von 48 Stunden angemeldet werden, auch damit die Behörde – gegebenenfalls in Abstimmung mit Polizei und den lokalen Ordnungsämtern – die Sicherheitslage beurteilen, Versammlungsverläufe planen und bei mehreren zeitgleichen Anmeldungen auch koordinieren kann. Eine verspätete oder gar nicht erfolgte Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 04.01.2024 
Quelle: Stadt Zeitz