Innenstadtläden mit Leben füllen und Chance zur nachhaltigen Stadtentwicklung nutzen - Als Eigentümer bis 07. April 2024 bewerben
Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 13.03.2024
Viele Städte und Gemeinden sind von erheblichen Veränderungen in ihren Stadt- und Ortsteilzentren betroffen. Bestehende Nutzungen sind in ihrer gegenwärtigen Form teils geringer gefragt oder nicht mehr tragfähig – dies gilt vor allem für den Einzelhandel, aber auch für andere Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. Gastgewerbe und Kultureinrichtungen.
Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die drängenden Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der Zentren wurden durch die Corona-Pandemie besonders deutlich. Hinzu kommt, dass Einkäufe und Geschäftsaktivitäten zunehmend digital abgewickelt werden. Um die langfristige Funktion der Stadt zu sichern, bedarf es einiger Anpassungen, die im Rahmen des vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auferlegten Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert werden. Ein Instrument zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt ist die vorübergehende Anmietung von Leerständen, um diese abzubauen und zeitgleich sinnvoll in Nachnutzung zu bringen.
Es bedarf funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten und Zentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den voranschreitenden Nutzungswandel, sondern auch für die Qualifikation des öffentlichen Raums, die Stärkung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Sicherung der umweltschonenden Erreichbarkeit der zentralen Bereiche von Innenstädten und Zentren.
Die Stadt Zeitz sieht im Wandel die Chance zur Neuausrichtung und unterstützt deshalb im Rahmen des Bundesprogramms interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine leerstehende Erdgeschossfläche in der Zeitzer Innenstadt besitzen und diese gern mit Leben füllen würden.
Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen wie zum Beispiel Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen und viele weitere kreative Ideen, die eine gewisse Starthilfe benötigen, in den Leerständen zu etablieren.
Deshalb jetzt der Aufruf zur Bewerbung. Werden Sie einer der kooperierenden Innenstadtläden in Zeitz und bewerben Sie sich als Eigentümer bis zum 07. April 2024.
Im Rahmen von jährlich stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ein kooperierenden Innenstadtladen auszusuchen, welcher über das Programm angemietet und anschließend an Sie vergünstigt weitervermietet wird.
Die Gewerbeimmobilien müssen bereits gewerblich genutzt worden sein und ab dem Zeitpunkt der Anmietung durch die Stadt Zeitz, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Eines Antrages auf Nutzungsänderung einer rechtmäßig bestehenden Gewerbeeinheit bedarf es dann, wenn für die geplante Nutzung andere öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten. Eine pauschale Aussage ob ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist oder nicht, kann nicht gegeben werden.
Eigentümer und/oder Nutzer der Gewerbeeinheit sollten sich mit dem Sachgebiet Bauordnung der Stadt Zeitz in Verbindung setzen und erhalten dort fachliche und sachliche Auskunft sowie Beratung zum weiteren Vorgehen.
Innerhalb des Zeitraums des Förderprogramms, spätestens aber bis zum 31.08.2025, ist eine Anmietung der Leerstände möglich. Einen Teil der Miete wird im Rahmen des Förderprogrammes durch die Stadt Zeitz getragen, so dass die Neumieter ihr Konzept ausprobieren und etablieren können und die Kosten im Förderzeitraum überschaubar bleiben.
Alle weiteren Informationen zum Ablauf, den Teilnahmebedingungen und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
Die geforderten Unterlagen können postalisch an Stadt Zeitz - Referat Wirtschaftliche Entwicklung - Altmarkt 1 - 06712 Zeitz oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-zeitz.de eingereicht werden.
Quelle: Stadt Zeitz