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Regionale Planungsgemeinschaft Halle veröffentlicht sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien in der Planungsregion Halle - Anregungen, Kritik und Vorschläge können abgegeben werden

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 30.01.2024

Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Absatz 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 28.11.2023 beschlossen (Beschluss-Nr. II-2023-007), den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien in der Planungsregion Halle aufzustellen. Als Grundlage für die Neuaufstellung hat die Regionalversammlung für die Windenergienutzung die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen.

Hiermit unterrichtet die Regionale Planungsgemeinschaft Halle gemäß § 9 Absatz 1 ROG i. V. m. § 7 Absatz 2 LEntwG LSA die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle. Mit dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle soll das regionale Teilflächenziel für die Windenergienutzung in Höhe von 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion Halle bis 31.12.2027 als Mindestgröße umgesetzt werden. Die Festlegung soll als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie erfolgen.

Gemäß § 7 Absatz 2 LEntwG können Anregungen und Bedenken von den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nr. 5 ROG und den Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 ROG vorgebracht werden, insbesondere auch zur beschlossenen Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung.

Die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien in der Planungsregion Halle ist unter folgender Internetadresse eingestellt:

https://www.planungsregion-halle.de/seite/674075/stpl-erneuerbare-energien.html

Die rechtskräftigen Regionalpläne für die Planungsregion Halle sind auf der Webseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle eingestellt unter:

https://www.planungsregion-halle.de/seite/457701/regionalplanung.html

sowie unter

https://www.planungsregion-halle.de/seite/169984/braunkohlenplanung-(tep).html.

Anregungen und Bedenken sowie Vorschläge können per Mail an stpl_energie@planungsregion-halle.de übermittelt werden. Zur Unterrichtung wird eine Online-Beteiligung durchgeführt. Auf der Internetseite unter

https://www.online-beteiligung.de/halle8

haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Belangen abzugeben. Stellungnahmen können per Post an die Adresse Regionale Planungsgemeinschaft Halle – Geschäftsstelle Willy-Brandt-Straße 87 - 06110 Halle (Saale) gerichtet werden.

Darüber hinaus steht folgende Telefonnummer (0345)1226.8222 sowie die Faxnummer (0345)1226.8223 zur Verfügung.

Die Anregungen, Bedenken oder Vorschläge sind innerhalb einer Frist bis zum 22.03.2024 mitzuteilen.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 30.01.2024 
Quelle: Stadt Zeitz