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Zur Gewährleistung der Sicherheit bleibt Rahnestraße bis Mitte Dezember gesperrt

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 11.11.2022

Mitte September musste die Rahnestraße im Bereich zwischen Nicolaiplatz und Braustraße aufgrund eines eingestürzten Hauses bis auf weiteres voll gesperrt werden. Für Unternehmer, Händler sowie alle Zeitzerinnen und Zeitzer gilt die Straße als Lebensader zur Innenstadt, die durch den Einsturz nicht zur Nutzung zur Verfügung steht.

In den Folgewochen setzte die Stadt Zeitz alles daran, dass die Straße geräumt und wenn möglich, zumindest einseitig wieder freigegeben werden kann. Das Vorgehen ist dabei für die Verwaltung, unter Einhaltung gesetzlicher Fristen, klar definiert und sehr zeitaufwendig.

Der lange Zeitablauf ergibt sich dadurch, dass die Rückbauverfügung dem Eigentümer des Hauses Nummer 14 nach dem Einsturz öffentliche zugestellt werden musste, die aber erst nach einer 14-tägigen Frist als bewirkt gilt. Danach bekam er nochmals einen 14-tägige Frist für den Rückbau und erst danach können und dürfen wir als Verwaltung mit einer sogenannten Ersatzvornahme einschreiten, was wir hier getan haben,

erklärt Oberbürgermeister Christian Thieme.

So ging man davon aus, dass man die Rahnestraße zumindest einseitig, nach dem Rückbau wieder öffnen könne. Jedoch sorgte man sich gleichzeitig um die Statik des Nachbarhauses mit der Nummer 13 und gab, was erst nach dem Rückbau der Nummer 14 möglich wurde, ein Statikgutachten in Auftrag.

Das Gutachten bestätigte den Verdacht und so konnte auch erst jetzt eine neue Rückbauverfügung an den Besitzer herausgehen. Kurz gesagt, begann das Prozedere wie bei Hausnummer 14 von neuem. Inzwischen hat sich aber ein Rechtsanwalt für den Eigentümer legitimiert, so dass die Zustellungsfrist verkürzt werden konnte. Ansonsten läuft auch hier eine 14-tägige Frist für den Rückbau und ein Rückbau im Wege einer erneuten Ersatzvornahme würde mit Ausschreibung, Auftragserteilung und Erledigung weitere Zeit in Anspruch nehmen,

so Thieme weiter.

Die Hoffnung der einseitigen Öffnung hatte man dennoch. Diese verflog jedoch sehr schnell, da man nicht ausschließen kann, dass das zweite Gebäude ebenfalls einstürzt verfügte der Burgenlandkreis, dass die Straße zur Sicherheit bis zur Beendigung des zweiten Rückbaus voll gesperrt bleibt.

Geplant ist, dass man die Maßnahmen bis zum 15. Dezember abschließen kann. Sollte der Eigentümer jedoch gerichtlich dagegen vorgehen und das Gericht einen Stopp der Maßnahmen verfügen, kann dies zur Verlängerung der Sperrung führen.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 11.11.2022 
Quelle: Stadt Zeitz