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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 26.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2012  
HAU1/0026/12  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Gründung Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0755/12  
Ö 7  
Ausbau der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0735/12  
Ö 8  
Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen) und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0736/12  
    VORLAGE
    Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen)

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

   
    20.03.2012 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen).

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    28.03.2012 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

1

 

   
    26.04.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    03.05.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0736/12   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0736/0305/12:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (aus Richtung Theißen kommend bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße) und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebührenund Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0737/12  
Ö 10  
Ausbau der Kurzen Straße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
V/STR/65/0738/12  
Ö 11  
Übertragung von Aufgaben der Gleichstellungsstelle an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, Regionalgruppe Süd  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/0752/12  
Ö 12  
Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste  
V/STR/STR/0747/12  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2012    
N 16     Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme "Freiflächengestaltung Brühl zwischen Scharrenstraße und Rothestraße" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz   V/STR/65/0743/12  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0758/12  
N 18     Allgemeine Anfragen    
N 19     Schließung der Sitzung