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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 26.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2012  
HAU1/0026/12  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Gründung Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0755/12  
Ö 7  
Ausbau der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0735/12  
Ö 8  
Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße bis zum Ortsausgang Richtung Pirkau / Hohenmölsen) und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0736/12  
Ö 9  
Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (aus Richtung Theißen kommend bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße) und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebührenund Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0737/12  
Ö 10  
Ausbau der Kurzen Straße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
V/STR/65/0738/12  
Ö 11  
Übertragung von Aufgaben der Gleichstellungsstelle an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, Regionalgruppe Süd  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/0752/12  
Ö 12  
Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste  
V/STR/STR/0747/12  
    VORLAGE
    Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

   
    24.04.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 10 - an Amt/Ausschuss verwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    26.04.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  2

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    03.05.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - abgelehnt
    In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar

In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar.

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) möchte, dass im Protokoll verankert wird:

Zukünftig soll durch den Stadtrat beschlossen werden:

Wer fährt wann und aus welchem Anlass wohin?

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, ergänzt dazu:

Wenn persönliche Einladungen vergeben werden,  kann der Stadtrat dazu nicht beschließen.

 

Nach der längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/0747/0305/12:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2012    
N 16     Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme "Freiflächengestaltung Brühl zwischen Scharrenstraße und Rothestraße" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz   V/STR/65/0743/12  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0758/12  
N 18     Allgemeine Anfragen    
N 19     Schließung der Sitzung