Tagesordnung - 32. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der letzten Sitzungen des Stadtrates vom 27.09.2012 und 18.10.2012 | STR/0011/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beteiligungsbericht 2013 | V/STR/OB/0858/12 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Eilbeschaffung eines gebrauchten Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF - W für die Ortswehr Zangenberg | V/STR/32/0873/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Benennung eines neuen Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH | V/STR/OB/0874/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2011 und der Entlastung des Oberbürgermeisters | V/STR/14/0848/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0824/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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10.10.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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08.11.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet. - Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt. - Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird gebilligt. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben. - Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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15.11.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0824/12 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0824/1511/12: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Rentenberatungsstelle in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Die Linke. | V/STR/STR/0867/12 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 17 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 27.09.2012 | ||||||||||||||||||
N 18 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 19 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||