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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.2016  
BAU1/0012/16  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit Alkohol im öffentlichen Raum - Polizei Burgenlandkreis hat Teilnahme zugesagt -      
Ö 6  
Verkaufsoffene Sonntage 2016  
VI/STR/32/0319/16  
Ö 7  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, Stand 27.01.2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0324/16  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0322/16  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    24.02.2016 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.03.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - zurückgezogen
   
   
    01.09.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    08.09.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0322/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0322/0809/16:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 10  
Allgemeine Anfragen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.2016    
N 13     Allgemeine Anfragen    
N 14     Informationen aus den Fachbereichen    
N 15     Schließung der Sitzung