Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017 | GEU/0024/17 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 | VI/STR/40/0517/17 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0528/0405/17:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017 | ||||||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||