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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 20.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017  
KAY/0023/17  
Ö 5     Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna      
Ö 6     Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht      
Ö 8     Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0536/17  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

   
    30.03.2017 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 6 - 
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

Laut Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 3 lautet der Text wie folgt:

„Diskussion über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.“

   
    03.04.2017 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    05.04.2017 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.04.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Ortsbürgermeister, Herr Rübestahl, erläuterte den anwesenden Ortschaftsräten und den Gästen die Haushaltssatzung 2017.

In der Anlage befindet sich der Haushaltsplan der Stadt Zeitz. Dieser wurde am 23.03.2017 in den Stadtrat eingebracht. Die Beschlussfassung ist am 04.05.2017 vorgesehen.

Derzeit findet die Beratung in den Fachausschüssen und Ortschaftsräten statt.

Auch diese Anlage ist von jedem interessierten Bürger im Anhang jederzeit einsehbar.

Der Haushalt weist im Jahr 2017 ein Plus von 305 T€ aus

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    11.04.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Jäger.

- brachte zum Ausdruck, dass der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für

  ehrenamtliche Ortschaftsräte sehr schwer zu verstehen ist. Für die Ortschaftsräte sind doch

  die Zahlen der eigenen Ortschaft wichtig.

Frau Prahlow:

- bestätigte, dass zukünftig nur die Zahlen für die Ortschaft an die Ortschaftsräte

  weitergegeben werden.

Frau Prahlow gab Erläuterungen zum Haushaltplan 2017.

Im Jahr 2017 ist der Haushalt ausgeglichen.

Der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnisplan beläuft sich auf 57.706.500 €

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 57.401.200 €

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist

festgesetzt auf 10.293.100 €

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

ist festgesetzt auf 11.809.200 €

Für Zangenberg sind im Ergebnisplan Verfügungsmittel in Höhe von 300 € und Zweckmittel in Höhe von 3.100 € eingestellt.

Der Aufwand des Feuerwehrgerätehauses wurde mit 7.020 € eingeplant und die Abschreibungen für die Mehrzweckhalle wurden mit 2.740 € festgelegt.

Herr Grasenack und Frau Pfauter wollten Auskunft warum die Summe der Abschreibung für die Halle so hoch ist und mit welcher Summe wurde die Mehrzweckhalle in der Eröffnungsbilanz bewertet.

Frau Prahlow wird bis zur nächsten Sitzung die Auskunft zu diesen Fragen den Ortschaftsräten zur Verfügung stellen.

Für 2017 sind für die Ortschaft keine Investitionen geplant.

2018 werden die Zuwendungen vom Land und Burgenlandkreis auf Grund gestiegener Steuereinnahmen der vergangenen Jahre geringer ausfallen. Das bedeutet für die kommenden Jahre Haushaltskonsolidierung.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    18.04.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Prahlow erläuterte den Haushaltsplan:

- Erstmals wurde ein Überschuss von 300.000 Euro erwirtschaftet. Alte Maßnahmen aus dem

  Vorjahr werden übernommen. Für 2018 wird es ein Defizit von 6,3 Millionen Euro geben,

  2019 5,8 und 2020 5,3 Millionen Euro.

- Die Verwaltung ist daran interessiert die Haushaltsberatung nur noch mit den

  Ortsbürgermeistern durchzuführen. Diese sollen dann den Ortschaftsrat informieren.

Herr Schenk:

- verweist darauf, dass der Ortschaftsrat in Dingen die die Ortschaft betreffen zu hören ist!

- Der Ortschaftsrat erwartet auch weiterhin, dass Themen der Ortschaft, auch Haushalt, in

  den Ortschaftsräten, unter Teilnahme der Verwaltung, zu beraten sind.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Prahlow erhält das Wort

- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage

- im Anschluss erfolgt die Abstimmung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    24.04.2017 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
   

Frau Prahlow legt dar, dass für dem Ortsteil Pirkau keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, außer wie in den Vorjahren 100 € Verfügungsfond und 500 € für Zweckausgaben.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

- somit ist die Vorlage abgelegnt

   
    25.04.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Erläuterung durch Frau Prahlow:

- Für Geußnitz sind für 2017 und Folgejahre nur Investition an der Straßenbeleuchtung

  vorgesehen. Nächste Jahre werden problematischer, da es weniger Zulage gibt.

  Für 2018 geringere Zulage weil eigene Steuerkraft 2016 sehr hoch (2 Jahre zeitversetzt).

  Die Reparatur des defekten Tores an der Feuerwehr Geußnitz ist noch nicht endgültig

  geklärt. Endgültiges Angebot ist noch nicht da. Im Haushalt ist momentan nichts

  veranschlagt. Fachbereich wartet auf Angebot.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    25.04.2017 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Schürmann:

2017 Haushaltsplan am 23.03.2017 im Stadtrat vorgestellt → durchläuft aktuell

  Fachausschüsse und Ortschaftsräte → nach Beschlussfassung werden Unterlagen bei

  Kommunalaufsicht (KA BLK) eingereicht und im Anschluss veröffentlicht →

  Rechtswirksamkeit voraussichtlich 30.06.2017 (Fördermittelanträge sind an Terminplan

  gebunden)

Ergebnisplan geringer Überschuss → Investitionen werden bereits gedeckt durch Rücklage,

  Fördermittel (FM), Straßenausbaubeiträgen, etc. → reicht jedoch nicht ganz, daher

  Kreditaufnahmen notwendig

Oberste Priorität: weiterführen und fertigstellen der lfd. Baumaßnahmen (aus 2016)

Zweite Priorität: neue Maßnahmen aus 2016 für 2017 eingeplant

Dritte Priorität: neue Maßnahmen die unabweisbar sind

  gesetzlich oder vertraglich verpflichtend

  Brandschutz, Gefahrenabwehr

  FM mit 80%iger Förderquote

  wirtschaftlich unrentabel bei Aufschub

KA BLK hat bereits einige Maßnahmen zugestimmt

einige Maßnahmen wurden von KA BLK bemängelt →  Genehmigung steht noch aus

derzeit wurden größtenteils alle Maßnahmen (Erträge + Aufwand) eingeplant → im HH-Jahr

  2018 ist jedoch mit geringeren Einnahmen ( 6 Mio. EUR und 3,2 Mio. EUR an LSA) und

  höheren Abgaben ( 2,5 Mio. EUR an Kreis) zu rechnen

Konsolidierungsgedanke verschärft sich i.d.R. Einsparungen, Nacherhebungen → jedoch

  solle Zeitz noch attraktiv bleiben

Stadträte forderten eine Planungsübersicht nach Kostenstellen

neuer Haushaltsplan 2018 soll im November 2017 rechtswirksam sein (Auflage von KA

  BLK)

Neu ab 2018:

  Ortsbürgermeister erhalten Einladung in Verwaltung zum HH und erhalten Erläuterungen

    → tragen diese den jeweiligen OR vor, eine Abstimmung soll es in bisheriger Form nicht

    mehr geben

  auf Wunsch kommt Verwaltung auch gerne in die Sitzungen der jeweiligen OR (Antrag

    vorab)

  Herr Borde lehnt diese Vorgehensweise energisch ab und bezeichnet diese als weiteren

    Demokratieabbau, Verstoß gegen § 84 Abs. 2 Punkt 1 KVG  Land Sachsen – Anhalt

  somit der Gesamtüberblick nicht mehr gegeben ist

  - Ortschaftsrat wurde von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft gewählt um sich um die

    Belange der Ortschaft  zu kümmern → diese nimmt der OR Theißen sehr ernst, was durch

    o.g. Verfahrensweise nicht mehr umfänglich gegeben ist.

  Herr Borde: Ortschaftsrat wird auch gar nicht mehr nach Bedarf gefragt

     z.B. sind seit 2010 ist die zugesicherte Erweiterung der Straßenbeleuchtung (3 Stck.

    Straßenleuchten) im Birkenwege bis Einmündung H.- Heine – Straße, nicht erfolgt.

Allgemeine Anfragen zum TOP 7:

Herr Ronneberger:

- Was ist mit OFL Entwässerung Sandberg gemeint?

   (Tabelle 2, Investitionen, Pkt. 3) → Baumaßnahme 2018 - Eigenbetrieb Abwasser

Herr Köstler:

- Was verbirgt sich unter Unterhaltung Grundstücke & Gebäude? Bsp. Feuerwehr, Hort

  bzw. Dorfgemeinschaftshaus, warum 11.900 EUR Heizkosten?

Herr Meinecke:

- Stadt muss in Vorzahlung gehen (Betriebskosten), Mieter zahlen dann im Folgejahr ein.

  Hier müssen die Einnahmen gegenüber gestellt werden!  Dann wird es nachvollziehbar.

Herr Köstler:

- Warum 11.300 EUR für Unterhaltung Sportstätten? Obwohl Zuschüsse auch sep. an

  Vereine gehen?

Herr Meinecke:

- diese Summen dient den Bauhofmitarbeitern für Pflege und den den Betriebskosten der

  Objekte

Herr Ham:

- Warum wurden nicht schon 2016 Rücklagen für 2018 (Gewerbeabgaben) gebildet?

Frau Schürmann:

- Diese war durchaus geplant, jedoch nicht möglich, da viele Immobilien renoviert werden

  mussten → ZZ war gar nicht in der Lage hierfür Rücklagen zu bilden

Herr Fuckner:

- Der Haushalt steht schon am Limit durch steigende Abgaben an Land und Kreis → selbst

  wenn die Stadt die Steuern erhöht, ist in 2 Jahren das gleiche Problem

- Sport, Vereinsleben und Kultur machen das Leben lebenswert → bei Einsparungen an den

  Stellen wandern auch die letzten hier ganz besonders junge Menschen aus der Region ab.

  Die kommunale Politik muss fordern, um Attraktivität weiterhin gewähren zu können !

Herr Borde:

- Ist anzunehmen das KA BLK der Kreditaufnahme zur Sicherung der

  Investitionsmaßnahmen zustimmen wird?

Frau Schürmann:

- Klare Zusage gibt es noch nicht, jedoch stehen möglicherweise Investitionsüberschüsse aus.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 

davon anwesend: 12

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:             0

Stimmenthaltungen:             2 

von der Abstimmung gemäß 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:          0

 

 

Herr Thieme

bedankt sich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für Ihre Teilnahme und beendet die gemeinsame Sitzung.

   
    04.05.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/20/0536/17   
   

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9     1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0534/17  
Ö 10     Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0512/17  
Ö 11     2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0513/17  
Ö 12     2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0518/17  
Ö 13     Verwendung der Ortschaftsmittel 2017 für die Ortschaft Kayna      
Ö 14     Baumaßnahmen in der Ortschaft 2016 / 2017 Sachstandsbericht / Informationen      
Ö 15     Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen      
N 16     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017    
N 17     Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten    
N 18     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
N 19     Schließung der Sitzung