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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 20.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017  
KAY/0023/17  
Ö 5     Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna      
Ö 6     Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht      
Ö 8     Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0536/17  
Ö 9     1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0534/17  
Ö 10     Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0512/17  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

   
    14.03.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - 
   

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    14.03.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Herr Immisch:

- informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der

  Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den

  Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen

  gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und

  Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene

  Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten.

  Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100

  cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren

  Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen

  im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80

  cm unter Schutz gestellt sind.

  Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt.

- Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der

  Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern

  angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die

  Bürger darstellt.

Antrag und Beschluss:

Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.

 

 

 

 

Beschluss Vorlage-Nr. VI/STR/65/0512/17

Satzung zum Schutz des Baumschutzbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung unter Beachtung vorstehenden Abstimmungsergebnisses zur Änderung des § 2 der Satzung

 

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:          5

davon anwesend:            3

Ja-Stimmen:                                             3

Nein-Stimmen:                                  /

Stimmenthaltungen:                                 /

von der Abstimmung gemäß 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:        /

   
    20.03.2017 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Suck:

- erläutert die zu beschließenden Änderungen im § 2 Geschützte Bäume betreff des zu

  schützenden Baumbestandes ab einem Umfang von 80 cm, gemessen 100 cm über dem

  Erdboden sowie im § 3 Verbotene Handlungen betreff des Zusatzes j) Beschädigung der

  Baumrinde.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    21.03.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

 

Herr Immisch:

- informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der

  Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den  

  Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen

  gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und  

  Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene

  Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten.

  Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von

  100 cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren

  Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen

  im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80

  cm unter Schutz gestellt sind.

  Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt.

- Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der

  Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern

  angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die

  Bürger darstellt.

Beschlussantrag:

Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.

Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über den Antrag ab:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:7

davon anwesend:7

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:/

Stimmenthaltungen:/

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:/

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlusvorlage ab:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Erläuterung durch Herrn Immisch:

- Ortschaftsrat Geußnitz beantragt Änderung des Baumumfanges von 80 cm auf 1m in 1m

  Höhe. Abstimmung erfolgt mit dieser Änderung zum Beschluß.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    28.03.2017 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Herr Suk:

- Satzung ist erforderlich um eigenen Baumbestand zu sichern → Entscheidungen würden

  sonst ausschließlich über BLK gefällt

- stellt Veränderungen vor → § der Verfristung entfällt, da Änderungen auch so

  vorgenommen werden können

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    05.04.2017 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

- Herr Suk erhält das Wort und macht Ausführungen zur Beschlussvorlage

- im Anschluss erfolgt die Abstimmung

Herr Schlenstedt:

- macht darauf aufmerksam das in der Ortschaft Neuanpflanzungen von Bäumen noch

  ausstehen. Dazu wird  vorgeschlagen eine Liste über Standorte von Baumanplanzungen zu

  erarbeiten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    04.05.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0512/17   
   

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0512/0405/17:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz Baumschutzsatzung.

Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11     2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0513/17  
Ö 12     2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0518/17  
Ö 13     Verwendung der Ortschaftsmittel 2017 für die Ortschaft Kayna      
Ö 14     Baumaßnahmen in der Ortschaft 2016 / 2017 Sachstandsbericht / Informationen      
Ö 15     Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen      
N 16     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017    
N 17     Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten    
N 18     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
N 19     Schließung der Sitzung