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Tagesordnung - 14. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 16.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 04.06.2020  
STR/0017/20  
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 18.06.2020  
STR/0017/20  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 7  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 – Eigenheimbau im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0219/20  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich Bonhoeffer-Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 3) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 82 wird gebilligt.

 

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    16.07.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0219/1607/20:

 

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich Bonhoeffer-Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 3) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 82 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung)  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0218/20  
Ö 10  
Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 04.06.2020    
N 13     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 18.06.2020    
N 14     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 15     Personalangelegenheit   VII/STR/10/0228/20  
N 16     Personalangelegenheit   VII/STR/10/0231/20  
N 17     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
Ö 18  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 19  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 20  
Schließung der Sitzung