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Tagesordnung - ABGESAGT - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: ABGESAGT - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 19.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 30.01.2020  
HAU1/0006/20  
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2019  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0164/20  
Ö 6     Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
VII/STR/40/0160/20  
Ö 7     Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0157/20  
Ö 8     Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0153/20  
Ö 9     Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0158/20  
Ö 10     Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0161/20  
Ö 11     Verbrennungsverbot
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0156/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

Die Variante 1 (Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz, inklusive Ortsteile) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Ortschaftsrat schlägt vor, dass direkte Abgabestellen vor Ort geschaffen werden sollten. Dann könne auch einem Verbrennungsverbot in den Ortsteilen zugestimmt werden

 

 

Die Variante 2 (Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt Zeitz) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Thomas Zimny weist Frau Vincenz darauf hin, dass am Teich im Wiesenweg Gartenabfälle abgelegt wurden.

 

Frau Vincenz verlässt die Sitzung.

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Ortschaftsrat Theißen gibt demnach seine Empfehlung für die Variante I, das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz.

 

   
    04.03.2020 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis.

 

Variante 1 - das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Variante 2 - das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.03.2020 - Ordnungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses wurde die Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

   
    10.03.2020 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 6 - geändert beschlossen
   
Beschlusstext

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis zum Beschluss des Ortschaftsrates:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.03.2020 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt auf Variante 1.

Eine weitere Abstimmung zu Variante 2 entfällt damit.

 

Anhörung:

Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Variante 1. der Beschlussvorlage VII/STR/32/0156/20 dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung.

 

   
    16.03.2020 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 6 - 
   
   
    18.05.2020 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2020 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zu Variante 2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2020 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 6 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

oder

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Es wird über beide Varianten abgestimmt.

 

 

Variante 1: Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Die Variante 1 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             5

Stimmenthaltungen:          0

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich einstimmig gegen ein

Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz aus.

 

 

Variante 2: Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Die Variante 2 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:  6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             4

Stimmenthaltungen:          1

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich mehrheitlich gegen ein

Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz aus.

 

 

   
    17.09.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    08.10.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - abgelehnt
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0156/0810/20:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

Abstimmungsergebnis zu Variante 1 der Beschlussvorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate

35

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 12     Hauptsatzung der Stadt Zeitz - Ergänzung der Anlagen  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0177/20  
Ö 13     Vergabe der Homepage an die Kommunale IT-Union e.G. KITU  
VII/STR/OB/0167/20  
Ö 14     Prüfung der Einführung verkehrsberuhigter Bereiche in der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Zeitz21
Enthält Anlagen
VII/STR/STR/0128/20  
Ö 15     Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m² Antrag: Fraktion Zeitz21
Enthält Anlagen
VII/STR/STR/0131/20  
Ö 16     Antrag zur Überarbeitung des Verkehrskonzeptes der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Die Linke./ZfZ  
VII/STR/STR/0132/20  
Ö 17     Anfragen sowie Informationen      
N 18     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 19     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 30.01.2020    
N 20     Personalangelegenheit / Vorstellung des Bewerbers   VII/STR/10/0176/20  
N 21     Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz - Turnusprüfzyklus 2018/2019   VII/STR/10/0168/20  
N 22     Rückführung und Umwandlung der SSBZ GmbH in eine noch zu bestimmende öffentliche Rechtsform   VII/STR/BM/0174/20  
N 23     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0155/20  
N 24     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0162/20  
N 25     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0163/20  
N 26     Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   VII/STR/63/0170/20  
N 27     Anfragen sowie Informationen    
Ö 28     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 29     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 30     Schließung der Sitzung