Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 23.01.2020 | KAY/0005/20 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0153/20 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Verbrennungsverbot | VII/STR/32/0156/20 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
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25.02.2020 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken. Die Variante 1 (Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz, inklusive Ortsteile) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:
Abstimmungsergebnis:
Der Ortschaftsrat schlägt vor, dass direkte Abgabestellen vor Ort geschaffen werden sollten. Dann könne auch einem Verbrennungsverbot in den Ortsteilen zugestimmt werden
Die Variante 2 (Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt Zeitz) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis:
Thomas Zimny weist Frau Vincenz darauf hin, dass am Teich im Wiesenweg Gartenabfälle abgelegt wurden.
Frau Vincenz verlässt die Sitzung. |
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25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
Der Ortschaftsrat Theißen gibt demnach seine Empfehlung für die Variante I, das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz.
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04.03.2020 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis.
Variante 1 - das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz Abstimmungsergebnis:
Variante 2 - das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz Abstimmungsergebnis:
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10.03.2020 - Ordnungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses wurde die Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz nicht mehr zur Abstimmung gestellt. |
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10.03.2020 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
BeschlusstextBeschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis zum Beschluss des Ortschaftsrates:
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12.03.2020 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz zu erwirken. Abstimmungsergebnis zu Variante 1:
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt auf Variante 1. Eine weitere Abstimmung zu Variante 2 entfällt damit.
Anhörung: Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Variante 1. der Beschlussvorlage VII/STR/32/0156/20 dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung.
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16.03.2020 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
18.05.2020 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
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19.05.2020 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis zu Variante 1:
Abstimmungsergebnis zu Variante 2:
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19.05.2020 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz oder Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Es wird über beide Varianten abgestimmt.
Variante 1: Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz Die Variante 1 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6 Davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 5 Stimmenthaltungen: 0 Von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich einstimmig gegen ein Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz aus.
Variante 2: Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz Die Variante 2 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6 Davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 4 Stimmenthaltungen: 1 Von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich mehrheitlich gegen ein Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz aus.
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17.09.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
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08.10.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0156/0810/20: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
zu erwirken. Abstimmungsergebnis zu Variante 1 der Beschlussvorlage:
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Ö 9 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2020 - Sachstandsbericht / Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verwendung der Ortschaftsmittel 2020 für die Ortschaft Kayna - 1. Beratung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzung vom 23.01.2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nicht öffentliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelgenheiten - Stellungnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||