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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: "Capitol" Zeitz
Ort: "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 30.01.2020 und der So-Sitzung vom 27.02.2020  
HAU1/0012/20  
Ö 4  
Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2019  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0164/20  
Ö 5  
Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
VII/STR/40/0160/20  
Ö 6  
Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0157/20  
Ö 7  
Vergabe der Homepage an die Kommunale IT-Union e.G. KITU  
VII/STR/OB/0167/20  
Ö 8  
Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0211/20  
Ö 9  
Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0153/20  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0158/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.03.2020 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

          Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

          Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    04.06.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0158/0406/20:

Der Stadtrat beschließt:

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 11  
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0161/20  
Ö 12  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0206/20  
Ö 13  
Teileinziehung der Straße "An der ehemaligen Schweinemästerei"  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0208/20  
Ö 14  
Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0209/20  
Ö 15  
Hauptsatzung der Stadt Zeitz - Ergänzung der Anlagen  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0177/20  
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 30.01.2020 und der Sitzung im vereinfachten schriftlichen Verfahren vom 22.04.2020    
N 18     Personalangelegenheit   VII/STR/10/0176/20  
N 19     Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz - Turnusprüfzyklus 2018/2019   VII/STR/10/0168/20  
N 20     Rückführung und Umwandlung der SSBZ GmbH in eine noch zu bestimmende öffentliche Rechtsform   VII/STR/BM/0174/20  
N 21     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0203/20  
N 22     Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   VII/STR/63/0213/20  
Ö 23     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit    
Ö 24     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse    
Ö 25     Schließung der Sitzung