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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 12.05.2022  
HAU/0029/22  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Handlungsempfehlungen auf der Grundlage des Gutachtens für betriebliche, wirtschaftliche und steuerliche Optimierungspotentiale der Bäder in Zeitz
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0588/22  
Ö 6  
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Handlungskonzept)  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0608/22  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0598/22  
Ö 8  
Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0602/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“  wird aufgehoben.

 

  1. r die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

   
    29.06.2022 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“  wird aufgehoben.

 

  1. Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.07.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“  wird aufgehoben.

 

  1. Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    14.07.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.

 

  1. Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Verlegung der Bundesstraße B 180 im Bereich der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0614/22  
Ö 10  
Anfragen sowie Informationen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 12.05.2022    
N 13     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0604/22  
N 14     Personalangelegenheiten   VII/STR/BM/0636/22  
N 15     Anfragen sowie Informationen    
Ö 16  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 17  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 18  
Schließung der Sitzung