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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 30.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1036/13  
Ö 5  
Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/1021/13  
Ö 6  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013  
Enthält Anlagen
V/STR/63/1083/13  
Ö 7  
Abstufung der Landesstraße L 197  
V/STR/65/1073/13  
Ö 8  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013  
HAU1/0050/13  
Ö 9  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 10  
Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement"  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/1076/13  
Ö 11  
Vereinbarung zur Gebietsänderung  
Enthält Anlagen
V/STR/32/1071/13  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1012/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    09.10.2013 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

 0

Stimmenthaltungen:

 0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 0

 

   
    07.11.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1012/13   
    Herr Otto und Herr Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1012/0711/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 13  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1020/13  
Ö 14  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1028/13  
Ö 15  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1058/13  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1065/13  
Ö 17  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1068/13  
Ö 18  
Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1081/13  
Ö 19  
Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro  
V/STR/20/1079/13  
Ö 20  
Allgemeine Anfragen      
N 21     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 22     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013    
N 23     Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben    
N 24     Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben    
N 25     Grundstücksverkauf   V/STR/65/1070/13  
N 26     Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013   V/STR/32/1075/13  
N 27     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1088/13  
N 28     Allgemeine Anfragen    
N 29     Schließung der Sitzung