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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2017  
BAU1/0019/17  
Ö 5  
Energiebericht des Jahres 2015 mündlich durch Energiebeauftragte      
Ö 6  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0502/17  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des Vorhabenzogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0497/17  
    VORLAGE
   

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
   
    22.02.2017 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.03.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    23.03.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0497/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0497/2303/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0498/17  
Ö 9  
Baumschutzsatzung als Konsolidierungsmaßnahme  
VI/STR/65/0501/17  
Ö 10  
Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  
VI/STR/65/0478/16  
Ö 11  
Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  
VI/STR/65/0479/16  
Ö 12  
Information zum Grundstück Brühl 5 mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 13  
Information zum Planungsstand der EFRE-Mittel mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 14  
Information zur Sanierung Bahnhof Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 15  
Enthält Anlagen
Information zur Sanierung Franziskanerkloster mündlich durch FB Baurecht      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 17  
Allgemeine Anfragen      
N 18     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 19     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2017    
N 20     Informationen aus den Fachbereichen    
N 21     Allgemeine Anfragen    
N 22     Schließung der Sitzung