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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2017  
BAU1/0019/17  
Ö 5  
Energiebericht des Jahres 2015 mündlich durch Energiebeauftragte      
Ö 6  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0502/17  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des Vorhabenzogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0497/17  
Ö 8  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0498/17  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

   
    22.02.2017 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.03.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    23.03.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0498/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0498/2303/17:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Baumschutzsatzung als Konsolidierungsmaßnahme  
VI/STR/65/0501/17  
Ö 10  
Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  
VI/STR/65/0478/16  
Ö 11  
Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  
VI/STR/65/0479/16  
Ö 12  
Information zum Grundstück Brühl 5 mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 13  
Information zum Planungsstand der EFRE-Mittel mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 14  
Information zur Sanierung Bahnhof Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 15  
Enthält Anlagen
Information zur Sanierung Franziskanerkloster mündlich durch FB Baurecht      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 17  
Allgemeine Anfragen      
N 18     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 19     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2017    
N 20     Informationen aus den Fachbereichen    
N 21     Allgemeine Anfragen    
N 22     Schließung der Sitzung