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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2017  
BAU1/0024/17  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Energiebericht der Jahre 2015 und 2016 mündlich durch Energiebeauftragte      
Ö 6  
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung)  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0627/17  
Ö 7  
1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung Entschädigungssatzung Feuerwehr)  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0632/17  
Ö 8  
Aufhebung des Sperrvermerks für die Investitionsmaßnahme 1260017003 - Löschteich / Löschwasserzisterne Mahlen - im Haushalt 2017 (Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17)  
VI/STR/32/0646/17  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0640/17  
    VORLAGE
   

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.

 

  • Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    15.11.2017 - Bauausschuss
    Ö 9 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.

 

  • Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    14.12.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 18 - zurückgezogen
   
Ö 10  
Benennung der Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in "Eduard-Tretrop-Brücke" Antrag: Fraktion Freie Wähler  
VI/STR/STR/0625/17  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Betreibung einer mobilen Verkehrsüberwachungsanlage innerhalb der Stadt Zeitz mündlich durch FB Recht und Ordnungswesen      
Ö 12  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2017    
N 15     Vergabe Planungsleistungen   VI/STR/65/0637/17  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0639/17  
N 17     Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung