Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
Bezeichnung: |
Sitzung des Bauausschusses |
Gremium: |
Bauausschuss |
Datum: |
Mi, 15.11.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 20:20 |
Raum: |
Friedenssaal |
Ort: |
Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2017 |
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BAU1/0024/17 |
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Ö 5 |
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Energiebericht der Jahre 2015 und 2016
mündlich durch Energiebeauftragte |
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Ö 6 |
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Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung) |
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VI/STR/32/0627/17 |
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Ö 7 |
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1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung Entschädigungssatzung Feuerwehr) |
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VI/STR/32/0632/17 |
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Ö 8 |
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Aufhebung des Sperrvermerks für die Investitionsmaßnahme 1260017003 - Löschteich / Löschwasserzisterne Mahlen - im Haushalt 2017 (Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17) |
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VI/STR/32/0646/17 |
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Ö 9 |
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Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz |
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VI/STR/65/0640/17 |
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VORLAGE |
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- Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.
- Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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15.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 9 - abgelehnt |
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Beschluss: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.
- Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 7 | Ja-Stimmen: | 2 | Nein-Stimmen: | 2 | Stimmenthaltungen: | 3 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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14.12.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 18 - zurückgezogen |
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Ö 10 |
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Benennung der Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in "Eduard-Tretrop-Brücke"
Antrag: Fraktion Freie Wähler |
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VI/STR/STR/0625/17 |
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Ö 11 |
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Betreibung einer mobilen Verkehrsüberwachungsanlage innerhalb der Stadt Zeitz
mündlich durch FB Recht und Ordnungswesen |
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Ö 12 |
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Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen |
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N 13 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 14 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2017 |
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N 15 |
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Vergabe Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0637/17 |
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N 16 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0639/17 |
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N 17 |
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Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen |
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N 18 |
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Schließung der Sitzung |
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