Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Radverkehrskonzeption für die LEADER-Region Montanregion Sachsen-Anhalt Süd | VII/STR/65/0033/19 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz | VII/STR/65/0050/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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12.11.2019 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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13.11.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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05.12.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.12.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VII/STR/65/0050/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0050/1212/19: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz - | VII/STR/65/0052/19 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz | VII/STR/65/0060/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V. Antrag: Fraktion Die Linke./Zeitzer für Zeitz | VII/STR/10/0054/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Maßnahmen zur Sicherung von Gebäudeteilen der Brikettfabrik "Herrmannschacht" Antrag: Fraktion Die Linke./Zeitzer für Zeitz | VII/STR/STR/0037/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Grundstückstausch Antrag: Fraktion ALL/FDP/FWT | VII/STR/STR/0055/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 14 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom | ||||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0051/19 | |||||||||||||||||
N 16 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||