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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom      
Ö 5  
Radverkehrskonzeption für die LEADER-Region Montanregion Sachsen-Anhalt Süd  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0033/19  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0050/19  
Ö 7  
Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0052/19  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0060/19  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    13.11.2019 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.11.2019 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    05.12.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.12.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0060/19   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0060/1212/19:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V. Antrag: Fraktion Die Linke./Zeitzer für Zeitz  
VII/STR/10/0054/19  
Ö 10  
Maßnahmen zur Sicherung von Gebäudeteilen der Brikettfabrik "Herrmannschacht" Antrag: Fraktion Die Linke./Zeitzer für Zeitz  
VII/STR/STR/0037/19  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Grundstückstausch Antrag: Fraktion ALL/FDP/FWT  
Enthält Anlagen
VII/STR/STR/0055/19  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0051/19  
N 16     Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen    
N 17     Schließung der Sitzung