TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.09.2020 |
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BAU1/0005/20 |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Fördermittelantrag Sanierung Vater-Jahn-Turnhalle |
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VII/STR/40/0272/20 |
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Ö 7 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) |
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VII/STR/65/0264/20 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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05.11.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 10 | Ja-Stimmen: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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12.11.2020 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0264/1211/20: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | Anzahl der besetzten Mandate: | 34 | davon anwesend: | 29 | Ja-Stimmen: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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16.11.2020 - Ortschaftsrat Pirkau |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 | davon anwesend: | 3 | Ja-Stimmen: | 3 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 8 |
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Beitritt der Stadt Zeitz zur Forstbetriebsgemeinschaft Dreiländereck |
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VII/STR/65/0265/20 |
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Ö 9 |
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Einziehung eines Teilstückes der Albrechtstraße in Zeitz |
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VII/STR/65/0267/20 |
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Ö 10 |
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Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026 |
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VII/STR/65/0273/20 |
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Ö 11 |
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Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“ |
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VII/STR/65/0277/20 |
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Ö 12 |
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Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung
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VII/STR/65/0281/20 |
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Ö 13 |
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2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet |
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VII/STR/65/0282/20 |
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Ö 14 |
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Klimaschutz durch Radverkehr |
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VII/STR/65/0286/20 |
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Ö 15 |
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Sachstand Bahnhof Zeitz
mündlich durch Herrn Meinecke, SG Gebäude- und Flächenmanagement |
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Ö 16 |
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Anfragen sowie Informationen |
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N 17 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 18 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.09.2020 |
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N 19 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VII/STR/65/0263/20 |
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N 20 |
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Anfragen sowie Informationen |
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Ö 21 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 22 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 23 |
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Schließung der Sitzung |
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