Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.09.2020 | BAU1/0005/20 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Fördermittelantrag Sanierung Vater-Jahn-Turnhalle | VII/STR/40/0272/20 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) | VII/STR/65/0264/20 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Beitritt der Stadt Zeitz zur Forstbetriebsgemeinschaft Dreiländereck | VII/STR/65/0265/20 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Einziehung eines Teilstückes der Albrechtstraße in Zeitz | VII/STR/65/0267/20 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026 | VII/STR/65/0273/20 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026.
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05.11.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026.
Abstimmungsergebnis:
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12.11.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0273/1211/20: Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“ | VII/STR/65/0277/20 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung | VII/STR/65/0281/20 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | 2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet | VII/STR/65/0282/20 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Klimaschutz durch Radverkehr | VII/STR/65/0286/20 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Sachstand Bahnhof Zeitz mündlich durch Herrn Meinecke, SG Gebäude- und Flächenmanagement | ||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 18 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.09.2020 | ||||||||||||||||||||
N 19 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0263/20 | |||||||||||||||||||
N 20 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
Ö 21 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 22 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||