Tagesordnung - 12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates | ||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2020 | STR/0006/20 | |||||||||||||||||||
Ö 3.2 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der (Sonder-)Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2020 | STR/0014/20 | |||||||||||||||||||
Ö 3.3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung im vereinfachten schriftlichen Verfahren des Stadtrates vom 07.04.2020 | STR/0015/20 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Berufung und Beauftragung Ortswehrleiter | VII/STR/32/0215/20 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Vergabe der Homepage an die Kommunale IT-Union e.G. KITU | VII/STR/OB/0167/20 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Hauptsatzung der Stadt Zeitz - Ergänzung der Anlagen | VII/STR/BM/0177/20 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz | VII/STR/65/0157/20 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ | VII/STR/65/0158/20 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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11.03.2020 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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04.06.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0158/0406/20: Der Stadtrat beschließt: Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Es wird folgendes Planziel angestrebt: • Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 | VII/STR/65/0161/20 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0153/20 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Erneuerung der Elektroanlage im Altbau der Feuerwache | VII/STR/32/0212/20 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019 | VII/STR/32/0211/20 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Teileinziehung der Straße "An der ehemaligen Schweinemästerei" | VII/STR/65/0208/20 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VII/STR/65/0209/20 | |||||||||||||||||||
Ö 16 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ | VII/STR/65/0206/20 | |||||||||||||||||||
Ö 17 | Beschluss über die Einführung der Mischfinanzierung des Investitionsaufwandes für die selbstständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz über Beiträge und Gebühren | VII/STR/75/0200/20 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz | VII/STR/75/0201/20 | |||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 20 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2020 | ||||||||||||||||||||
N 21 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||
N 22 | Rückführung und Umwandlung der SSBZ GmbH in eine noch zu bestimmende öffentliche Rechtsform | VII/STR/BM/0174/20 | |||||||||||||||||||
N 23 | Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz - Turnusprüfzyklus 2018/2019 | VII/STR/10/0168/20 | |||||||||||||||||||
Ö 24 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 25 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 26 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||