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Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Bericht WP 2023 inkl. Anlagen mit Arbeitsstand 18.10.22
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek -Martin Luther- der Sadt Zeitz
Ausschreibung - Zeitzer Zuckerfest 2022
Stadtrat_17_11_2022_Anfrage Hr. Krezschmar
Sachstand Bildung Großverband

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Verpflichtung eines neuen Stadtrates      
Ö 3  
Verabschiedung und Vorstellung des neuen Geschäftsführers der WBG      
Ö 4  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022  
STR/0047/22  
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Vorstellung der Planung Neubau Marstall mündlich durch Ing.Büro EWW Gera      
Ö 8  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 9  
Verkaufsoffene Sonntage 2022  
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0735/22  
Ö 10  
7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0612/22  
Ö 11  
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0718/22  
Ö 12  
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0652/22  
Ö 13  
Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0661/22  
Ö 14  
Ökologisches Pflegekonzept     VII/STR/65/0654/22  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0703/22  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0704/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    03.11.2022 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    17.11.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 17  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0705/22  
Ö 18  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0706/22  
Ö 19  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0712/22  
Ö 20  
Fortführung der bestehenden Individualvereinbarung zur Wärmeversorgung (Fernwärme) bis zum 31.12.2034  
VII/STR/65/0708/22  
Ö 21  
Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/75/0725/22  
Ö 22  
Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 23     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 24     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022    
N 25     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 26     Künftige Wasserversorgung in den Ortsteilen Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0734/22  
N 27     Bericht über die Arbeit des UHV Weiße Elster    
N 28     Konzept zur Angleichung der Entgelte der Beschäftigten der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   VII/STR/65/0700/22  
N 29     Aufnahme eines Investitionskredites   VII/STR/20/0724/22  
N 30     Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung der Gewerbesteuerumlage   VII/STR/20/0741/22  
N 31     Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Betriebsführung des Ernst-Thälmann-Stadions an eine noch im Aufbau befindliche gGmbH des 1. FC Zeitz e. V.   VII/STR/BM/0444/21-1  
N 32     Ernennung Ehrenbürger   VII/STR/40/0709/22  
N 33     Zeitzer Zuckerfest 2023 und 2024   VII/STR/40/0715/22  
N 34     Übertragung der Betriebsführung der Freibäder Kayna und Theißen für die Jahre 2023-25   VII/STR/40/0717/22  
N 35     Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0714/22  
N 36     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
Ö 37  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 38  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 39  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht WP 2023 inkl. Anlagen mit Arbeitsstand 18.10.22 (1123 KB)    
Anlage 2 2 Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek -Martin Luther- der Sadt Zeitz (716 KB)    
Anlage 3 3 Ausschreibung - Zeitzer Zuckerfest 2022 (672 KB)    
Anlage 4 4 Stadtrat_17_11_2022_Anfrage Hr. Krezschmar (52 KB)    
Anlage 5 5 Sachstand Bildung Großverband (5 KB)