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Tagesordnung - 35. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2013  
STR/0001/13  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "ZEMAG-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0918/13  
    VORLAGE
    1

1. Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des

    Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz „ZEMAG-Altwerk“.

 

2. Für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 werden folgende Planziele

    angestrebt:

    - Erleichterung der Ansiedlung von Unternehmen am Standort durch die Streichung

      überflüssiger Festsetzungen zur Gestaltung,

    - Optimierung der Baufenster, um Investoren mehr umsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten      

      anzubieten.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 (1) Satz 2 BauGB).

   
    20.02.2013 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des

    Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz „ZEMAG-Altwerk“.

 

2. Für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 werden folgende Planziele

    angestrebt:

    - Erleichterung der Ansiedlung von Unternehmen am Standort durch die Streichung

      überflüssiger Festsetzungen zur Gestaltung,

    - Optimierung der Baufenster, um Investoren mehr umsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten      

      anzubieten.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 (1) Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.03.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.      Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz „ZEMAG-Altwerk“.

 

2.   Für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 werden folgende Planziele

      angestrebt:

-          Erleichterung der Ansiedlung von Unternehmen am Standort durch die Streichung

überflüssiger Festsetzungen zur Gestaltung,

-          Optimierung der Baufenster, um Investoren mehr umsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten.

 

3.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 (1) Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    14.03.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0918/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0918/1403/13:

1. Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des

    Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz „ZEMAG-Altwerk“.

 

2. Für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 werden folgende Planziele

    angestrebt:

    - Erleichterung der Ansiedlung von Unternehmen am Standort durch die Streichung

      überflüssiger Festsetzungen zur Gestaltung,

    - Optimierung der Baufenster, um Investoren mehr umsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten      

      anzubieten.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 (1) Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung der 1. Änderung für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0922/13  
Ö 11  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0935/13  
Ö 12.1  
"Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion  
V/STR/STR/0951/13  
Ö 12.2  
Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0913/13  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2013    
N 16     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 17     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 18     Rechtsangelegenheiten   V/STR/BM/0946/13  
N 19     Rechtsangelegenheiten   V/STR/BM/0947/13  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung