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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
zu TOP 9 - Stellungnahme Verwaltung zur Vorlage Schwimmhallenbau Brühl

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 10.10.2012  
BAU1/0028/12  
Ö 5  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0853/12  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

   
    21.11.2012 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    13.12.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    20.12.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0853/12   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0853/2012/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 6  
Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes für Zeitz ausgearbeitet von.: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0864/12  
Ö 7  
1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz u. FB Recht und Ordnungswesen  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0840/12  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Erarbeitung eines Straßengeneralreparaturplanes für die Stadt Zeitz  
V/STR/STR/0837/12  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Machbarkeitsstudie zur Einordnung einer Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur zum Bauleitverfahren im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/2 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI + Anlage: Stellungnahme der Verwaltung  
Enthält Anlagen
V/STR/STR/0844/12  
Ö 10  
Veränderung zum Beschluss Umbau Altmarkt ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0862/12  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI  
Enthält Anlagen
V/STR/STR/0869/12  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Brühl - Erhalt des ältesten Siedlungsgebietes von Zeitz - ausgearbeitet von Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0870/12  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 14  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 10.10.2012    
N 18     Allgemeine Anfragen    
N 19     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 9 - Stellungnahme Verwaltung zur Vorlage Schwimmhallenbau Brühl (3412 KB)