Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
02.06.2021 - Bauausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
7
davon anwesend:
5
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
10.06.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
12
davon anwesend:
12
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
17.06.2021 - Stadtrat Zeitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.