Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.06.2022 | THE/0031/22 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0663/22 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0656/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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30.08.2022 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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31.08.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Für das Flurstück 42/8 der Flur 1 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.09.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 25 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Kirchweg im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0657/22 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0658/22 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | VII/STR/65/0664/22 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.06.2022 | ||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | VII/STR/65/0675/22 | |||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||