Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.06.2022 | THE/0031/22 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 6 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0663/22 | |||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0656/22 | |||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Kirchweg im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0657/22 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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30.08.2022 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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31.08.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 18 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.09.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 26 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Hr. Forner hat die Sitzungsreihe, wegen möglicher Befangenheit, verlassen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0658/22 | |||||||||||||||
Ö 10 | Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | VII/STR/65/0664/22 | |||||||||||||||
Ö 11 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 13 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.06.2022 | ||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | VII/STR/65/0675/22 | |||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||