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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 26.04.2012  
HAU1/0027/12  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0765/12  
Ö 7  
Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/0776/12  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

 

Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz

 

1.      Kurzfristiger Bestand

 

1.1.  TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.

 

1.2.  TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den  TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.

  Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum

  01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine Maulwürfe

  Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.

 

1.3.  TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.

Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.

Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.

 

 

1.4.  ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.

Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und

ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.

 

2.      Mittelfristiger Bestand

 

2.1.  Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.

 

2.2.  Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.

Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.

 

2.3.  TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.

Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.

 

 

3.      Langfristiger Bestand

 

3.1.  Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1

3.2.  ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)

3.3.  ITE Musikus, Auf dem Schlagstück

3.4.  TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a

3.5.  ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2

3.6.  Hort Am Schwanenteich 3

3.7.  Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)

3.8.  TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna

3.9.  TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz

3.10.                    Katholische Kita, Schlossstraße 7

3.11.                    Evangelische Kita, Bornpromenade

3.12.                    Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster

3.13.                    Fröbelhaus, Schützenplatz

3.14.                    Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    23.05.2012 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Frau Stirbo übergibt das Wort an Frau Langenberg

Frau Langenberg:

- erläutert die Beschlussvorlage

- im Anschluss erfolgt die Abstimmung

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz

1.      Kurzfristiger Bestand

1.1.  TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.

1.2.  TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den  TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.

  Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum

  01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine

  Maulwürfe Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.

1.3.  TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.

Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.

Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.

1.4.  ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.

Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und

ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.

2.      Mittelfristiger Bestand

2.1.  Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.

2.2.  Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.

Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.

2.3.  TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.

Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.

3.      Langfristiger Bestand

3.1.  Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1

3.2.  ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)

3.3.  ITE Musikus, Auf dem Schlagstück

3.4.  TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a

3.5.  ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2

3.6.  Hort Am Schwanenteich 3

3.7.  Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)

3.8.  TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna

3.9.  TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz

3.10.                    Katholische Kita, Schlossstraße 7

3.11.                    Evangelische Kita, Bornpromenade

3.12.                    Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster

3.13.                    Fröbelhaus, Schützenplatz

3.14.                    Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  5

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    24.05.2012 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz

1.      Kurzfristiger Bestand

1.1.  TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.

1.2.  TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den  TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.

Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum

01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine

Maulwürfe Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.

1.3.  TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.

Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.

Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.

1.4.  ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.

Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und

ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.

2.      Mittelfristiger Bestand

2.1.  Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.

2.2.  Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.

Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.

2.3.  TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.

Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.

3.      Langfristiger Bestand

3.1.  Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1

3.2.  ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)

3.3.  ITE Musikus, Auf dem Schlagstück

3.4.  TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a

3.5.  ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2

3.6.  Hort Am Schwanenteich 3

3.7.  Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)

3.8.  TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna

3.9.  TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz

3.10.                    Katholische Kita, Schlossstraße 7

3.11.                    Evangelische Kita, Bornpromenade

3.12.                    Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster

3.13.                    Fröbelhaus, Schützenplatz

3.14.                    Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    04.06.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 9 - abgelehnt
    Beschluss:

Nach weiterer umfassender Diskussion und einer Beratungspause wird wie folgt abgestimmt:

Frau Eschner zieht ihren Antrag zurück.

Danach erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage und zum Antrag der Fraktion Die Linke.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

 

Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz

 

1.      Kurzfristiger Bestand

 

1.1.  TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.

 

1.2.  TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den  TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.

Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum  01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine Maulwürfe Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.

 

1.3.  TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.

Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.

Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.

 

 

1.4.  ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.

Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und

ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.

 

2.      Mittelfristiger Bestand

 

2.1.  Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.

 

2.2.  Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.

Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.

 

2.3.  TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.

Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.

 

 

3.      Langfristiger Bestand

 

3.1.  Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1

3.2.  ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)

3.3.  ITE Musikus, Auf dem Schlagstück

3.4.  TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a

3.5.  ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2

3.6.  Hort Am Schwanenteich 3

3.7.  Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)

3.8.  TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna

3.9.  TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz

3.10.                    Katholische Kita, Schlossstraße 7

3.11.                    Evangelische Kita, Bornpromenade

3.12.                    Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster

3.13.                    Fröbelhaus, Schützenplatz

3.14.                    Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Antrag der Fraktion Die Linke. auf Bestandsschutz der Kindereinrichtungen bis nur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes

·         Der Stadtrat beschließt bis zum In-Kraft-Treten des neuen Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt keine Kindereinrichtung zu schließen oder Schritte zur Schließung einzuleiten. Erst nach darauffolgender Feststellung der dann gültigen Bedarfe soll weiter über den Fortbestand der Einrichtungen beraten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    07.06.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - zurückgestellt
   

 

   
    14.06.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/40/0776/12   
    Beschluss:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Hörig kommt hinzu, ab 19.15 Uhr sind 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, teilt mit, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Änderungsantrag fraktionsübergreifend im Einvernehmen mit der Verwaltung vorliegt.

Dieser lautet:

„Änderungsantrag zur Beschlussvorlage – Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz -

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt,

 

I.                    den langfristigen Bestand der Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen, 

            Pfalzstraße 1 in Kayna bis mindestens 31.12.2030.

 

II.                  im Übrigen die Zurückverweisung in die Verwaltung.

 

Unterzeichnet haben alle 8 Fraktionen.

 

 

Dieser Änderungsantrag wird zur Beschlussfassung zur Abstimmung gestellt:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/40/0776/1406/12:

Der Stadtrat beschließt,

 

I.              den langfristigen Bestand der Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen, 

Pfalzstraße 1 in Kayna bis mindestens 31.12.2030.

 

II.              im Übrigen die Zurückverweisung in die Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0745/12  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ im Ortsteil Wildenborn von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0746/12  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau Cranachweg VI" im vereinfachten Verfahren ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0753/12  
Ö 11  
Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0784/12  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0770/12  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 26.04.2012    
N 16     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0785/12  
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung