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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 08.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.02.2015  
BAU1/0005/15  
Ö 5  
Vorstellung der Baumaßnahme Schützenstraße, 1. BA - mündlich durch das Planungsbüro Düber GmbH      
Ö 6  
Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung  
VI/STR/63/0160/15  
Ö 7  
Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0136/15  
Ö 8  
Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0157/15  
Ö 9  
Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0158/15  
Ö 10  
Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0159/15  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

   
    08.04.2015 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    23.04.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0159/15   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0159/2304/15:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0162/15  
Ö 12  
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 13  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.02.2015    
N 17     Beauftragung von Planungsleistungen nach HOAI - Objektplanung Gebäude und Fachplanungen- zur Einrichtung einer evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz   VI/STR/63/0164/15  
N 18     Informationen aus den Fachbereichen    
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung