Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.02.2015 | BAU1/0005/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung der Baumaßnahme Schützenstraße, 1. BA - mündlich durch das Planungsbüro Düber GmbH | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung | VI/STR/63/0160/15 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung | VI/STR/65/0136/15 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0158/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0159/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
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08.04.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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23.04.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0159/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0159/2304/15: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0162/15 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 16 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.02.2015 | ||||||||||||||||||
N 17 | Beauftragung von Planungsleistungen nach HOAI - Objektplanung Gebäude und Fachplanungen- zur Einrichtung einer evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz | VI/STR/63/0164/15 | |||||||||||||||||
N 18 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||