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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 01.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015  
BAU1/0007/15  
Ö 5  
Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0206/15  
Ö 6  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0195/15  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz- der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0197/15  
Ö 8  
Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA)  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0205/15  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

 

   
    01.07.2015 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    02.07.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    09.07.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0205/15   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:

 

Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke.  
VI/STR/10/0165/15  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 11  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015    
N 15     Informationen aus den Fachbereichen    
N 16     Allgemeine Anfragen    
N 17     Schließung der Sitzung