Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015 | BAU1/0007/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VI/STR/65/0206/15 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0195/15 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz- der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0197/15 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA) | VI/STR/65/0205/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:
1. Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
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01.07.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:
1. Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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02.07.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:
1. Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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09.07.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0205/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:
Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke. | VI/STR/10/0165/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 14 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015 | ||||||||||||||||||
N 15 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||