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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015 |
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BAU1/0007/15 |
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Ö 5 |
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Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung |
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VI/STR/65/0206/15 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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01.07.2015 - Bauausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 6 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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02.07.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis (mit Protokollvermerk): Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 7 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 4 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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09.07.2015 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0206/15 |
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Der Oberbürgermeister hat an dieser Stelle eine Ergänzung als Verfahrensauftrag und Bedingung, welche in das Protokoll des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aufgenommen wurde und auch hier in das Protokoll des Stadtrates mit folgendem Wortlaut als ProtokDer Oberbürgermeister hat an dieser Stelle eine Ergänzung als Verfahrensauftrag und Bedingung, welche in das Protokoll des Haupt- und Wirtschaftsausschusses als Protokollvermerk aufgenommen wurde und auch hier in das Protokoll des Stadtrates mit folgendem gleichen Wortlaut wie im Haupt- und Wirtschaftsausschuss aufzunehmen ist: Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Michaelboten der Stadt Zeitz erfolgt nur unter den Voraussetzungen, dass der Investor: - einen optionalen Mietvertrag mit der REWE-Gruppe vorlegt,
- eine Erfüllungsbürgschaft mindestens für die Planungsleistungen vorlegt,
- die Grundstücksverfügbarkeit für das Vorhaben, der noch in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke belegt.
In der nachfolgenden Diskussion legen die Fraktionsvorsitzenden Herr Kmietczyk, Frau Späte, Herr Seidelt, Herr Hedrich, Herr Heller, Herr Weißbrodt sowie die Stadträte Herr Exler und Herr Hörig Standpunkte und Meinungen sowie Begründungen für bzw. gegen das Vorhaben dar. Gleichzeitig beantragt Herr Heller eine namentliche Abstimmung. Bevor die Diskussion beendet wird, möchte Frau Späte noch einmal zum jetzigen Verfahren nachfragen. Eingangs dieses Tagesordnungspunktes hat der Oberbürgermeister noch einmal die Punkte verlesen, welche im Protokoll des Haupt- und Wirtschaftsausschuss als Protokollvermerk stehen. Diese Punkte wurden heute vom Oberbürgermeister wiederholt, die aber nicht Bestandteil des zur Abstimmung stehenden Beschlusses sein können. Wie soll damit heute verfahren werden? Wird das auch ein Protokollvermerk, dem der Stadtrat dann bei Zustimmung des Protokolls mit zustimmt oder wie sind hier die Vorstellungen des Oberbürgermeisters? Frau Späte möchte das bitte so wasserdicht wie möglich haben, dass der Stadtrat davon ausgehen kann, es ist beschlossen, was hier leider nur als Protokollvermerk steht. Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, stellt klar, dass in einem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan diese Punkte nicht Beschlussgegenstand sein können. Das wäre rechtswidrig. Es ist ein Verfahrensvermerk. Weiterhin bringt der Oberbürgermeister ganz klar zum Ausdruck, dass die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt „Michaelbote“ erst dann erfolgt, wenn die genannten Voraussetzungen geschaffen sind. Die Führung dieses Prozesses ist Angelegenheit der Verwaltung und der Oberbürgermeister habe als Chef der Verwaltung gesagt, wie damit jetzt umgegangen werde. Am Ende der Diskussion erfolgt zunächst die Abstimmung der Antragstellung auf namentliche Abstimmung: Die Zustimmung erfolgt mehrheitlich. Herr Borde lässt über die vorliegende Beschlussfassung namentlich abstimmen. Als entsprechende Voraussetzung wird folgender Verfahrensvermerk im Protokoll festgehalten: Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Michaelboten der Stadt Zeitz erfolgt nur unter den Voraussetzungen, dass der Investor: - einen optionalen Mietvertrag mit der REWE-Gruppe vorlegt,
- eine Erfüllungsbürgschaft mindestens für die Planungsleistungen vorlegt,
- die Grundstücksverfügbarkeit für das Vorhaben, der noch in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke belegt.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0206/0907/15: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Namentliche Abstimmung: Name, Vorname | Ja | Nein | Enthaltungen | Borde, Heinz | | | X | Buzalski, Hans-Dieter | X | | | Czapla, Volker | X | | | Eschner, Annette | | X | | Exler, Andreas | X | | | Gentsch, Lothar | X | | | Hartung, Ralf | X | | | Hedrich, Herbert | X | | | Heller, Horst | X | | | Hörig, Norbert | X | | | Klotz, Burkhard | X | | | Kmietczyk, Dieter | X | | | Köstler, Olaf | | X | | Dr. Müller, Norbert | | | X | Musgiller, Matthias | | X | | Nicolai, Sebastian | | X | | Otto, Andreas | | X | | Reimschüssel, Heike | X | | | Reinhardt, Birgit | X | | | Rossner-Sauerbier, Henriette | X | | | Rübestahl, Klaus | X | | | Dr. Röhler, Jörn | | X | | Schulze-Knechtel, Sven | X | | | Seidelt, Roland | | X | | Späte, Margarete | | | X | Stirbo, Margit | X | | | Strauch, Joachim | X | | | Thiel, Steffen | | X | | Tischendorf, Petra | X | | | Dr. Weinhold, Albrecht | | | X | Weißbrodt, Sven | | X | | Wetzelt, Karin | X | | | Zetzsche, Steffi | X | | | Dr. Kunze, Volkmar | X | | |
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 34 | Ja-Stimmen: | 21 | Nein-Stimmen: | 9 | Stimmenthaltungen: | 4 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 6 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0195/15 |
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Ö 7 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz- der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0197/15 |
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Ö 8 |
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Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA) |
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VI/STR/65/0205/15 |
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Ö 9 |
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Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt
Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke. |
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VI/STR/10/0165/15 |
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Ö 10 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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Ö 11 |
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Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung |
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Ö 12 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 13 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 14 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 27.05.2015 |
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N 15 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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N 16 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 17 |
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Schließung der Sitzung |
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