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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.05.2015 |
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HAU1/0010/15 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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Beschluss zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung für den Ausbau der Waldstraße (1. BA) im Ortsteil Kayna |
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VI/STR/65/0193/15 |
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Ö 8 |
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Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung |
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VI/STR/65/0206/15 |
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Ö 9 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0195/15 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa - der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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01.07.2015 - Bauausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa - der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 6 | Ja-Stimmen: | 6 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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02.07.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa - der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 11 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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09.07.2015 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0195/15 |
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Gemäß § 33 KVG LSA nimmt Herr Hörig nicht an der Abstimmung teil und verlässt den SitzungsbereichGemäß § 33 KVG LSA nimmt Herr Hörig nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0195/0907/15: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa - der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 34 | Ja-Stimmen: | 32 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Hörig) |
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Ö 10 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz- der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0197/15 |
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Ö 11 |
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Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA) |
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VI/STR/65/0205/15 |
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Ö 12 |
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Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt
Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke. |
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VI/STR/10/0165/15 |
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Ö 13 |
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Arbeitgeberangebot 01.01.2016 bis 31.12.2017 |
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VI/STR/10/0211/15 |
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Ö 14 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 15 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 16 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.05.2015 |
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N 17 |
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Bericht über die angenommenen Zuwendungen im 2. Halbjahr 2014 |
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VI/STR/OB/0207/15 |
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N 18 |
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Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle |
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VI/STR/63/0208/15 |
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N 19 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 20 |
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Schließung der Sitzung |
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