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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 02.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.05.2015  
HAU1/0010/15  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Beschluss zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung für den Ausbau der Waldstraße (1. BA) im Ortsteil Kayna  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0193/15  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0206/15  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0195/15  
    VORLAGE
   

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa -  der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.

            Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.

 

  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    01.07.2015 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa -  der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.

            Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.

 

  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    02.07.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa -  der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.

            Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

  • Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    09.07.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0195/15   
    Gemäß § 33 KVG LSA nimmt Herr Hörig nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich

Gemäß § 33 KVG LSA nimmt Herr Hörig nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0195/0907/15:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa -  der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.

            Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.

 

  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Hörig)

 

Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz- der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0197/15  
Ö 11  
Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA)  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0205/15  
Ö 12  
Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke.  
VI/STR/10/0165/15  
Ö 13  
Arbeitgeberangebot 01.01.2016 bis 31.12.2017  
Enthält Anlagen
VI/STR/10/0211/15  
Ö 14  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.05.2015    
N 17     Bericht über die angenommenen Zuwendungen im 2. Halbjahr 2014   VI/STR/OB/0207/15  
N 18     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   VI/STR/63/0208/15  
N 19     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 20     Schließung der Sitzung