Tagesordnung - außerordentliche Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VII/STR/32/0742/22 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Antrag auf Erhöhung der finanziellen Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung des Obdachlosenhauses Zeitz, Hospitalstraße 4, durch den Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V. | VII/STR/40/0747/22 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) | VII/STR/BM/0749/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1. die im Nachgang zum Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG (in der damaligen Fassung), die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, mit Wirkung ab 01.01.2023 zu widerrufen.
2.die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG). |
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14.12.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1. die im Nachgang zum Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG (in der damaligen Fassung), die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, mit Wirkung ab 01.01.2023 zu widerrufen.
2.die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG). Abstimmungsergebnis:
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14.12.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1. die im Nachgang zum Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG (in der damaligen Fassung), die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, mit Wirkung ab 01.01.2023 zu widerrufen.
2.die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Beschluss der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz - Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen - | VII/STR/BM/0750/22 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen und Gebäuden der Stadt Zeitz - Nutzungs- und Entgeltordnung Räume - | VII/STR/BM/0760/22 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Änderungsbeschluss: Sagenwanderweg | VII/STR/BM/0755/22 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Erwerb von Geschäftsanteilen an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG BLK mbH) durch die Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0748/22 | |||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 11 | Aufnahme eines Investitionskredites | VII/STR/20/0758/22 | |||||||||||||||||
N 12 | Genehmigung eines Vertrags mit einem Mandatsträger, § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA | VII/STR/65/0753/22 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||