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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.02.2017  
BAU1/0020/17  
Ö 5  
Vorstellung Entwurfsplanung Baumaßnahme Steinsgraben mündlich durch Ing.Büro      
Ö 6  
1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0534/17  
Ö 7  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0536/17  
Ö 8  
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0512/17  
Ö 9  
2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0513/17  
Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0515/17  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.

 

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    05.04.2017 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.

 

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    04.05.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0515/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0515/0405/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0521/17  
Ö 12  
Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0526/17  
Ö 13  
Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0527/17  
Ö 14  
Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0528/17  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Zeitzer Beitrages "Städtegarten" zur LAGA Burg mündlich durch FB Soziales Zeitz      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 17  
Allgemeine Anfragen      
N 18     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 19     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.02.2017    
N 20     Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0532/17  
N 21     Informationen aus den Fachbereichen    
N 22     Allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung