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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 15.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2018  
BAU1/0029/18  
Ö 5  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0767/18  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0768/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    15.08.2018 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 BA 15.08.2018 - Herr Herrmann (1389 KB)    
   
    30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.09.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0768/18   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0768/0609/18:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1     (Herr Musgiller)

 

 

 

Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0776/18  
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0781/18  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz  
VI/STR/65/0782/18  
Ö 10  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung  
VI/STR/65/0772/18  
Ö 11  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung  
VI/STR/65/0773/18  
Ö 12  
Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2018    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0783/18  
N 16     Information über den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Stadt Zeitz, betreffend den Bebauungsplan Nr. 75 „Schützenstraße“   VI/STR/65/0786/18  
N 17     Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung