Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2018 | BAU1/0029/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA | VI/STR/65/0767/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ | VI/STR/65/0768/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße, wird der Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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15.08.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße, wird der Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße, wird der Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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06.09.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0768/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0768/0609/18:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße, wird der Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ | VI/STR/65/0776/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren | VI/STR/65/0781/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0782/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung | VI/STR/65/0772/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung | VI/STR/65/0773/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2018 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0783/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Information über den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Stadt Zeitz, betreffend den Bebauungsplan Nr. 75 „Schützenstraße“ | VI/STR/65/0786/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||