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Tagesordnung - 17. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 17. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Verpflichtung einer neuen Stadträtin      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2011  
STR/0002/11  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Nachwahl zum Vorstand des Stadtrates      
N 10     Einreichung einer Klage gegen den Bescheid des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011   V/STR/75/0540/11  
N 11     Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 (Widerspruchs- und Klageverfahren) ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt    
Ö 10.1  
Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011  
V/STR/75/0536/11  
Ö 11.1  
Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 (Aufhebung der SR-Beschlüsse zu HH und HKZ) ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
V/STR/20/0562/11  
Ö 12  
Überführung des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" in eine GmbH  
V/STR/74/0520/11  
Ö 13  
Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Kayna-Nonnewitz-Pirkau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement     V/STR/20/0552/11  
Ö 14  
Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Theißen-Luckenau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement     V/STR/20/0559/11  
Ö 15  
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997  
V/STR/75/0535/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

   
    04.05.2011 - Betriebsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/75/0535/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/75/0535/1905/11:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

40

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 16  
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
V/STR/10/0545/11  
Ö 17  
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
V/STR/40/0523/11  
Ö 18  
Änderung der Ordnung der Stadt Zeitz über die Nutzungsentgelttarife für die Nutzung von Schloss und Schlosspark Moritzburg Zeitz  
V/STR/40/0518/11  
Ö 19  
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0510/11  
Ö 20  
Aufhebung der Satzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0476/11  
Ö 21  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0501/11  
Ö 22  
Bewilligung einer Mehrausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs. 1 Punkt 1 GO LSA auf der Hhst. 02.46400.94040 - Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Investitionspauschale  
V/STR/40/0517/11  
Ö 23  
Errichtung von Haushaltsstellen für Schäden an kommunalen Straßen nach dem Winter 2010/2011 - "Schlaglochprogramm" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr  
V/STR/65/0526/11  
Ö 24  
Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
V/STR/OB/0546/11  
Ö 25  
Stellungnahme der Stadt Zeitz zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 08.12.2010 über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung"  
V/STR/BM/0534/11  
Ö 26  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Kayna mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung der Bürgermeisterin und des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0495/11  
Ö 27  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Würchwitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0496/11  
Ö 28  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Nonnewitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0499/11  
Ö 29  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Theißen mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Theißen  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0507/11  
Ö 30  
Sachstand über Maßnahmen zur Beitreibung offener Forderungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0530/11  
Ö 31  
Allgemeine Anfragen      
N 32     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 33     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2011    
N 34     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 35     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 36     Allgemeine Anfragen    
N 37     Schließung der Sitzung