Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2019 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0952/19 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz | VI/STR/65/0946/19 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0928/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
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17.04.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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09.05.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmung zum Antrag: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 3 Abstimmungsergebnis:
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16.05.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0929/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0928/1605/19: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz | VI/STR/65/0929/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz | VI/STR/65/0939/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0940/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0941/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Pfalzstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0943/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz | VI/STR/65/0942/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung | VI/STR/65/0950/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 17 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2019 | ||||||||||||||||||
N 18 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0949/19 | |||||||||||||||||
N 19 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||