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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 17.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2019      
Ö 5  
Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0952/19  
Ö 6  
Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
VI/STR/65/0946/19  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

   
    09.04.2019 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    17.04.2019 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.04.2019 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

Für die Kleingartenanlage Nonnewitz ist eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorzuhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

66davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung zum Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz              (Vorlage-Nr. VI/STR/65/0946/19)

Beschlusstext
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

r die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:......................10
davon anwesend:...................................8
Ja-Stimmen:......................................0
Nein-Stimmen:....................................7
Stimmenenthaltungen:...............................1
von der Abstimmung (gem. § 33 KVG-LSA) ausgeschlossen:....0

 

   
    09.05.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.05.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0946/19   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0946/1605/19:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 7  
Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0928/19  
Ö 8  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0929/19  
Ö 9  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0939/19  
Ö 10  
Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0940/19  
Ö 11  
Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0941/19  
Ö 12  
Ausbau der Pfalzstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0943/19  
Ö 13  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0942/19  
Ö 14  
Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung  
VI/STR/65/0950/19  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2019    
N 18     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0949/19  
N 19     Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung