Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.08.2019 | HAU1/0001/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 | VII/STR/OB/0008/19 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0023/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0024/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0991/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Umbenennung Kindertageseinrichtung "Bummi", Freiligrathstraße 47 in 06712 Zeitz | VI/STR/40/0992/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 (Handlungskonzept) | VI/STR/40/0993/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VI/STR/40/0994/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/1006/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VII/STR/40/0026/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt den Einsatz der Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Pestalozzistraße 5 / Schillerstr. 9 Projektkosten: 4.005.000,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Projektkosten: 3.359.250,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Hauptstraße 16 Projektkosten: 3.163.500,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Kayna, Kirchplatz 2 Projektkosten: 2.628.000,00 €
Dabei sollen die Schulinfrastrukturmittel ausschließlich für die Schulen Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III eingesetzt werden, da sie selbst dort den ermittelten Bedarf nur teilweise abdecken können. |
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05.09.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Einsatz der Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Pestalozzistraße 5 / Schillerstr. 9 Projektkosten: 4.005.000,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Projektkosten: 3.359.250,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Hauptstraße 16 Projektkosten: 3.163.500,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Kayna, Kirchplatz 2 Projektkosten: 2.628.000,00 €
Dabei sollen die Schulinfrastrukturmittel ausschließlich für die Schulen Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III eingesetzt werden, da sie selbst dort den ermittelten Bedarf nur teilweise abdecken können.
Abstimmungsergebnis:
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12.09.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VII/STR/40/0026/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/40/0026/12069/19: Der Stadtrat beschließt den Einsatz der Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Pestalozzistraße 5 / Schillerstr. 9 Projektkosten: 4.005.000,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Projektkosten: 3.359.250,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Hauptstraße 16 Projektkosten: 3.163.500,00 €
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz Standort: Kayna, Kirchplatz 2 Projektkosten: 2.628.000,00 €
Dabei sollen die Schulinfrastrukturmittel ausschließlich für die Schulen Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III eingesetzt werden, da sie selbst dort den ermittelten Bedarf nur teilweise abdecken können. Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 18 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.08.2019 | ||||||||||||||||||
N 19 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VII/STR/63/0025/19 | |||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gesamtdokument 1. NT HA 05.09.2019 (3096 KB) |