Die Stadt Zeitz verzichtet rückwirkend ab 01.01.2021 bis 31.12.2022auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die folgenden Gebührentarife laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz - Sondernutzungssatzung – vom 08.04.2009 (in der derzeit geltenden Fassung) :
Nr. 1 a) Automaten, Auslagen und Schaukästen, andere Einrichtungen zur
Ausstellung von Waren (soweit nicht erlaubnisfrei gemäß § 4)
Nr. 4Werbeanlagen (soweit nicht gem. § 4 erlaubnisfrei)
Nr. 7Tisch- und Sitzgelegenheiten
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag zurückgezahlt.
22.07.2021 - Stadtrat Zeitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Die Stadt Zeitz verzichtet rückwirkend ab 01.01.2021 bis 31.12.2022auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die folgenden Gebührentarife laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz - Sondernutzungssatzung – vom 08.04.2009 (in der derzeit geltenden Fassung) :
Nr. 1 a) Automaten, Auslagen und Schaukästen, andere Einrichtungen zur
Ausstellung von Waren (soweit nicht erlaubnisfrei gemäß § 4)
Nr. 4Werbeanlagen (soweit nicht gem. § 4 erlaubnisfrei)
Nr. 7Tisch- und Sitzgelegenheiten
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag zurückgezahlt.