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Altmarkt 106712 Zeitz
1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.
3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
12
davon anwesend:
11
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
1
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
37
26
25