Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2022 und der Sondersitzung vom 14.07.2022  
FINA/0032/22  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr)  
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0660/22  
Ö 6  
3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Enthält Anlagen
II/STR/STR/0548/22-1  
Ö 7  
Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0663/22  
Ö 8  
Installation einer automatischen Bewässerungsanlage Sportplatz Theißen  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0671/22  
Ö 9  
Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Zeitz am Projektaufruf 2022 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Sanierung der Schwimmhalle Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0680/22  
Ö 10  
Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0683/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:

 

  • Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner reduziert.
  • Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.

Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.             

Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.

 

   
    06.09.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:

 

  • Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner reduziert.
  • Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.

Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.             

Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Dr. Altmann:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:

 

  • Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine bedarfsgerechte Zielgröße r reduziert.
  • Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.

Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.             

Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    15.09.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:

 

  • Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner reduziert.
  • Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.

Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.             

Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 11  
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410011001 - Ausbau Weißenfelser Straße  
VII/STR/65/0670/22  
Ö 12  
Beteiligungsbericht 2022  
Enthält Anlagen
VII/STR/OB/0655/22  
Ö 13  
Bericht über den Sonderprüfauftrag "Prüfung der Vergabe des Auftrages Erstellung Markenpositionierung/Corporate Design für die Stadt Zeitz" mit Stellungnahme der Verwaltung  
Enthält Anlagen
VII/STR/14/0681/22  
Ö 14  
Sagenwanderweg (Geußnitz, Steinbrüchen, Bockwitz, Loitsch, Würchwitz, Lobas, Kayna, Lindenberg, Wildenborn)  
Enthält Anlagen
VII/STR/80/0685/22  
Ö 15  
Anfragen sowie Informationen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2022    
N 18     Grundstücksangelegenheit   VII/STR/40/0679/22  
N 19     Nutzungsempfehlung für ein Baugrundstück   VII/STR/65/0676/22  
N 20     Aufstellung der im I. Halbjahr 2022 zur Prüfung eingereichten Vergaben, Nachträge und Verträge mit Prüfergebnissen (Anlage 1), Aufstellung der im I. Halbjahr 2022 geprüften Verwendungsnachweise mit Prüfergebnissen (Anlage 2) sowie die Aufstellung der im I. Halbjahr 2022 erteilten Prüfmitteilungen und Prüfvermerke mit Prüfergebnissen (Anlage 3)   VII/STR/14/0678/22  
N 21     Anfragen sowie Informationen    
Ö 22  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 23  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 24  
Schließung der Sitzung