Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 05.03.2015 | HAU1/0008/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 5.1 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
N 6 | Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung - Beratung Hochwasserausschuss | ||||||||||||||||||
N 6.1 | Vorstellung Baumaßnahme Hochwasserschäden Tiergartenstraße (von Kreisel bis Gabelung) Büro Dr. Löber - Ingenieurbüro (mündlich) | ||||||||||||||||||
N 6.2 | Aktualisierter Maßnahmeplan Hochwasser | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Eröffnung der öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0169/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung | VI/STR/63/0160/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung | VI/STR/65/0136/15 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert. |
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31.03.2015 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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08.04.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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23.04.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0157/2304/15: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0158/15 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0159/15 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0162/15 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz | VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung (2) | ||||||||||||||||||
N 18 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 05.03.2015 | ||||||||||||||||||
N 19 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 16.03.2015 | ||||||||||||||||||
N 20 | Beauftragung von Planungsleistungen nach HOAI - Objektplanung Gebäude und Fachplanungen- zur Einrichtung einer evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz | VI/STR/63/0164/15 | |||||||||||||||||
N 21 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0168/15 | |||||||||||||||||
N 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||