Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | HAU1/0026/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites | VI/STR/20/0534/17 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße | VI/STR/40/0523/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
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14.03.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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14.03.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Immisch: - informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten. Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100 cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80 cm unter Schutz gestellt sind. Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt. - Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die Bürger darstellt. Antrag und Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.
Beschluss Vorlage-Nr. VI/STR/65/0512/17 Satzung zum Schutz des Baumschutzbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung unter Beachtung vorstehenden Abstimmungsergebnisses zur Änderung des § 2 der Satzung
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 5 davon anwesend: 3 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: / Stimmenthaltungen: / von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: / |
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20.03.2017 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Suck: - erläutert die zu beschließenden Änderungen im § 2 Geschützte Bäume betreff des zu schützenden Baumbestandes ab einem Umfang von 80 cm, gemessen 100 cm über dem Erdboden sowie im § 3 Verbotene Handlungen betreff des Zusatzes j) Beschädigung der Baumrinde. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
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21.03.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Immisch: - informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten. Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100 cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80 cm unter Schutz gestellt sind. Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt. - Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die Bürger darstellt. Beschlussantrag: Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab. Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über den Antrag ab: Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:7 davon anwesend:7 Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:/ Stimmenthaltungen:/ von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen:/
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlusvorlage ab: Abstimmungsergebnis:
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterung durch Herrn Immisch: - Ortschaftsrat Geußnitz beantragt Änderung des Baumumfanges von 80 cm auf 1m in 1m Höhe. Abstimmung erfolgt mit dieser Änderung zum Beschluß. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Suk: - Satzung ist erforderlich um eigenen Baumbestand zu sichern → Entscheidungen würden sonst ausschließlich über BLK gefällt - stellt Veränderungen vor → § der Verfristung entfällt, da Änderungen auch so vorgenommen werden können Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
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19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
- Herr Suk erhält das Wort und macht Ausführungen zur Beschlussvorlage - im Anschluss erfolgt die Abstimmung Herr Schlenstedt: - macht darauf aufmerksam das in der Ortschaft Neuanpflanzungen von Bäumen noch ausstehen. Dazu wird vorgeschlagen eine Liste über Standorte von Baumanplanzungen zu erarbeiten. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung Abstimmungsergebnis:
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0512/0405/17:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung. Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:
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Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0515/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0521/17 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Übertragung der Aufgaben des Sg Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/10/0550/17 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Übertragung der Aufgaben des SG Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0551/17 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | ||||||||||||||||||
N 22 | Information über Stadtfeste | ||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0538/17 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage - Sachstand Stadion (147 KB) |