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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 |
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HAU1/0026/17 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites |
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VI/STR/20/0534/17 |
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Ö 8 |
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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen |
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VI/STR/20/0536/17 |
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Ö 9 |
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Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße |
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VI/STR/40/0523/17 |
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Ö 10 |
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung |
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VI/STR/65/0512/17 |
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Ö 11 |
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2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 |
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VI/STR/65/0513/17 |
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Ö 12 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A
- Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz
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VI/STR/65/0515/17 |
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Ö 13 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0521/17 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Zeitz „Schützenstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 3).
- Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 75 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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05.04.2017 - Bauausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Zeitz „Schützenstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 3).
- Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 75 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 7 | Ja-Stimmen: | 7 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Zeitz „Schützenstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 3).
- Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 75 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0521/17 |
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Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0521/0405/17: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Zeitz „Schützenstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 3).
- Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 75 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 34 | Ja-Stimmen: | 34 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 14 |
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Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0526/17 |
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Ö 15 |
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Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0527/17 |
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Ö 16 |
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Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0528/17 |
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Ö 17 |
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Übertragung der Aufgaben des Sg Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH
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VI/STR/10/0550/17 |
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Ö 18 |
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Übertragung der Aufgaben des SG Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH |
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VI/STR/STR/0551/17 |
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Ö 19 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 20 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 21 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 |
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N 22 |
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Information über Stadtfeste |
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N 23 |
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Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle
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VI/STR/63/0538/17 |
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N 24 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 25 |
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Schließung der Sitzung |
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